Kinderkrankengeld
Liebe Eltern,
wie Sie vielleicht aus der Presse wissen, wurde die Möglichkeit ausgeweitet, Kinderkrankentage zu nehmen. Per Gesetz werden die Kinderkrankentage für das Jahr 2021
pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind,
für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt.
Voraussetzungen sind, dass
- sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
- das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist und
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
Mit der neuen Regelung erhalten Eltern im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil die Schule geschlossen bzw. nur eingeschränkt geöffnet ist.
Das heißt, Kinderkrankengeld kann auch beantragt werden, wenn Eltern dem Aufruf der Schulbehörde folgen und ihr Kind zu Hause betreuen.
Wenn Sie also von der Regelung Gebrauch machen möchten und alle oben genannten Voraussetzungen auf Sie zutreffen, können Sie beim Schulbüro die entsprechende Bescheinigung erhalten.